Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-qualifikationsgesetz
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt die berufliche Qualifikation der Kraftfahrer bzw. Fernfahrer und die Weiterbildung der Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr und im Personenverkehr in Deutschland und ist eine Angleichung an EU-Recht (Richtlinie 2003/59/EG). Hierdurch soll eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse bei Kraftfahrern bewirkt werden.
Die Qualifizierung ist zudem erforderlich für Berufskraftfahrer, die Fahrzeuge im gewerblichen Bereich führen, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE notwendig ist.
Regelmäßig führen wir Weiterbildungstage für Berufskraftfahrer durch.
Wir beraten Sie gerne in Bezug auf Erwerb der Kl. C/CE bzw. der Grundqualifikation.
Termine : 16.03. 24; 04.05. 24
Anmeldung telefonisch oder per Mail