Fahrzeug | Klasse | Mindestalter | Beschreibung | Besonderheiten | war bisher |
---|---|---|---|---|---|
A | 24 J. | Der sogenannte Direkteinstieg in die große Motorradklasse mit 24 Jahren | - | 1 | |
A2 | 18 J. | Leistungsbeschränkt auf 35 KW/48PS. A2 Aufstieg, Erweiterung unter erleichterten Bedingungen. | - | 1a | |
A1 | 16 J. | Bis zum 18. Lebensjahr dürfen nur Maschinen bis 125 cm3 und 11 kW gefahren werden. Trykes bis 15 kW | - | 1B | |
AM | 15 J. | Bikes, Trykes und Quads bis 50 cm3 und 45 km/h. | - | - | |
B BF | 18 J. 17 J. | Anhänger: max. 750 kg oder mehr unter bestimmten Bedingungen. Begleitetes Fahren. | schließt die Klassen M und L ein. | 3 | |
B196 B 197 | 25 J. 17/18 J. | Erweiterung Kl. B mit Schlüsselziffer 196, erlaubt A1 ( 125 ccm ) zu fahren PkW mit Automatik, Bedingung 10 Fahrstunden und Schaltkompetenznachweis | Vorbesitz Klasse B mind. 5 Jahre, gilt nur im Inland und ist nicht aufstiegsfähig | - | |
BE | Mindestalter wie beim Zugfahrzeug | Anhänger über 750 kg in Verbindung mit den Klassen B, C, C1, D, D1 (Sonderregel bei Kl. B) | Vorbesitz der Klasse des jeweiligen Zugfahrzeugs erforderlich, dann neue Fahrprüfung mit Anhänger. | - | |
C1 | 18 J. | Für alle KFZ bis 7,5 t. | Vorbesitz der Klasse B erforderlich. | 3 | |
C | 21 J. | Für alle KFZ über 7,5 t. Gewerbliche Transporte vor dem 21. Geburtstag nur bis max. 7,5 t. | Vorbesitz der Klasse B erforderlich. | 2 | |
CE | Mindestalter wie beim Zugfahrzeug | Für alle KFZ über 7,5 t und Anhänger, Sattelzüge. | Vorbesitz der Klasse des jeweiligen Zugfahrzeugs erforderlich, dann neue Fahrprüfung mit Anhänger. | - | |
D1 | 23 J. | Omnibusse bis 7,5 t und nicht mehr als 16 Sitzplätze | Vorbesitz der Klasse B erforderlich. | 3 BZW 2 + KOM |
|
D | 23 J. | Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen | Vorbesitz der Klasse B erforderlich. | 2 + KOM | |
L | 16 J. | Nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken; mit Anhängern bis max. 25 km/h (keine Anhänger-Erweiterung nötig). | Klasse L wird nicht "auf Probe" erteilt. | 5 | |
T | 16/18 J. | Nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken; auch mit Anhängern (keine Anhänger-Erweiterung nötig). Bis zum 18. Geburtstag nur bis 40 km/h. | - | 2 | |
B 78 | 17/18 J. | nur automatik PkW |
Wichtige Hinweise zum Führerscheinantrag
2022
Der Erwerb einer Fahrerlaubnis ist ohne korrekte Einreichung des Fahrerlaubnisantrags nicht möglich.
Das Antragsformular erhalten Sie nach Anzahlung der Grundgebühr in der Fahrschule.
Nach leserlichem Ausfüllen (Blockschrift) und eigenhändigen Unterschreiben muss der Antrag persönlich vom zukünftigen Führerscheininhaber beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:
– Personalausweis in Kopie (Vorder- und Rückseite)
– 1 biometrisches Lichtbild mit Namen auf der Rückseite
– Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
– Bescheinigung über Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
– Wichtig für „Begleitetes Fahren ab 17“:
Anlage 1: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Bitte alle
Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen!)
Anlage 2: Angaben der Begleitpersonen
Zusätzlich für Klasse C und D:
– Gesundheitsbogen
– Bescheinigung über die Teilnahme am großen Erste-Hilfe-Kurs
– augenärztliches Gutachten Kl. C,D
Zudem sind folgende wichtige Punkte für den Erhalt der Fahrerlaubnis zu beachten.
Da nur noch Scheckkartenführerscheine neuen Musters ausgehändigt werden, muss beim Einwohnermeldeamt eine eigenhändige Unterschrift auf einer speziellen Magnetfolie geleistet werden.
Für die Antragsbearbeitung ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von ca. EUR 40-85 € zu entrichten.
Zuständig für die Antragsbearbeitung und entsprechende Fragen ist das jeweilige Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle Kreisbehörde).
Die Bearbeitungsdauer bis zur Zulassung der theoretischen Prüfung beträgt ca. 2 Monate. Eine frühzeitige Antragsabgabe wird daher dringend empfohlen.
Ohne offiziellen Prüfauftrag ist eine theoretische oder praktische Prüfung nicht möglich.
Die theoretische Prüfung darf frühstens 3 Monate, die praktische Prüfung darf frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Der Prüfantrag (Antrag) ist nur 1 Jahr gültig und wird danach an das Straßenverkehrsamt zurückgeschickt.
Der Abschluss der Führerscheinausbildung sollte also möglichst innerhalb eines Jahres erreicht werden.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.